Über uns

Die Wohnbaugenossenschaft Zukunft Wohnen besteht seit 11. Oktober 2018.

Die gemeinnützig orientierte Genossenschaft ist auf Initiative des Vereins Zukunft Wohnen entstanden.

Ziel

Sie verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie orientiert sich an den Zielen der 2000 Watt Gesellschaft. Sie ist bestrebt, Räume für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere auch für Alleinstehende, Familien, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Betagte. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität.

Mitgliedschaft

Die Bewerbung um eine Mitgliedschaft steht jeder natürlichen und juristischen Person frei. Die Mitgliedschaft ist unabhängig davon, ob man eine Wohnung der Genossenschaft bewohnen will oder nicht. Die Grundlagen der Genossenschaft sind in den verschiedenen Dokumenten und Reglementen der Genossenschaft festgehalten.

Die Organe der Genossenschaft

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisionsstelle

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Genossenschaft. Sie steht allen Mitgliedern offen und wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Sie wählt die Gremien, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresbericht, befindet über neue Investitionen und Projekte und verabschiedet statuarische Änderungen.

Vorstand

Der Vorstand führt die Genossenschaft und definiert die Ausrichtung. Er befasst sich mit strategischen Fragen, wie der Finanzierung von Bauprojekten sowie der Vernetzung gegen aussen. Der Vorstand hat ein waches Auge auf alle laufenden Geschäfte, die auf operativer Ebene umgesetzt werden. 

von l. nach r.: Adrian Christen, Fritz Knecht, Gerhard Schuster, Ursula Tolonen, Alexia Heim

Adrian Christen, Co-Präsidium

Alexia Heim, Co-Präsidium,

Gerhard Schuster, Vorstandsmitglied
Fritz Knecht, Vorstandsmitglied
Ursula Tolonen, Vorstandsmitglied

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung gewählt und prüft die entsprechende Jahresrechnung.